Stiftungsberatung
Eine steigende Anzahl von Vermögensträgern sieht in Stiftungsgründungen ein Instrument, um ihren Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Dabei sind die Stiftermotive, die zur Gründung einer in der Regel gemeinnützigen Stiftung führen, sehr vielfältig. Im Zusammenhang mit dem Komplex "Estate Planning" kann die Gründung einer eigenen gemeinnützigen Stiftung z.B. dann die sinnvollste Regelung des Nachlasses darstellen, wenn keine bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind.
Wir sind mit Stiftungen und deren Verwaltung vertraut und würden Ihnen gerne bei der Typenvielfalt und den Eigenarten von Stiftungen mit unserem Wissen zur Seite stehen.
Auswahl Stiftungszweck
Der Stiftungszweck ist die Manifestation des Stifterwillens, also Ihrer Idee bzw. Ihrer Vision.
Grundsätzlich sind dem Zweck keine Grenzen gesetzt. Er darf jedoch nicht bestehendes Recht verletzen oder das Gemeinwohl gefährden. Damit die Stiftungsorgane wissen, wofür die Stiftung da ist, sollte der Zweck so klar und eindeutig wie möglich formuliert werden. Ist der Stiftungszweck einmal festgelegt, kann er nach der Gründung nicht mehr ohne weiteres geändert werden.
Zweckformen
Stiftungen lassen sich nach den von Ihnen verfolgten Zwecken in verschiedenen Gruppen einteilen:
-
Gemeinnützige Stiftungen
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt bestimmte, dem Allgemeinwohl dienenden Zwecke. Ihr Hauptvorteil besteht in der steuerlichen Privilegierung. Der Anteil der gemeinnützigen Stiftungen an den gesamten deutschen Stiftungen beträgt ca. 94%.
-
Familienstiftung
Die Familienstiftung wird im Interesse einer bzw. mehreren Familien gegründet. Destinatäre der Stiftung sind somit die Familienangehörigen. Familienstiftungen werden im Wesentlichen aus erbschaftssteuerlichen Erwägungen heraus gegründet. Mit der Errichtung einer Familienstiftung können aber auch andere Ziele verfolgt werden. So kann eine Familienstiftung verhindern, dass Familienvermögen zerschlagen wird oder sie kann eine kontinuierliche Versorgung der Familienangehörigen sicherstellen. Gleichzeitig können mit ihr auch gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.
-
Unternehmensstiftung
Die Unternehmensstiftung kann in zwei Formen auftreten: Entweder führt die Stiftung selbst ein Unternehmen oder sie hält Unternehmensbeteiligungen. Die Unternehmensstiftung ist oft als Familienstiftung ausgestaltet, da sich mit ihr eine Zerschlagung des Unternehmens verhindern lässt, während gleichzeitig die Versorgung der Familienangehörigen dauerhaft sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Unternehmensstiftung nur Unternehmensbeteiligungen hält, kann sie auch gemeinnützig ausgestaltet sein.
-
Bürgerstiftung
Von einer Bürgerstiftung spricht man dann, wenn die Stiftung darauf angelegt ist, Bürger oder Unternehmen einer Gemeinde bzw. eines geographischen Bereichs für die Unterstützung bestimmter örtlich gebundener Zwecke zu gewinnen. Die verfolgten Zwecke werden hier in der Regel sehr weit gehalten, damit sich eine Vielzahl von Bürgern mit den Stiftungszwecken identifizieren und damit eine möglichst breite Unterstützungsbasis gefunden werden kann.